Wo gelten die Kinderrechte?

Wo gelten die Kinderrechte?

Nahezu alle Länder auf der Welt sind dem Übereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten Länder im Januar 1990 die UN-Resolution unterschrieben.

Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit einer Ausnahme. Bevor du weiterliest, tippe mal, welches Land die Konvention bisher noch nicht unterschrieben hat.

Zuletzt haben Somalia und Südsudan im Oktober 2015 die Kinderrechtskonvention ratifiziert. In Somalia herrscht seit langem Krieg und es war bis 2015 niemand da, der die Konvention hätte unterzeichnen können. Somalia und Südsudan sind damit der 195. und der 196. Staat weltweit, der die Konvention annimmt.

Dies bedeutet, dass nur noch ein einziger Staat übrig bleibt: die USA. Washington hatte das Übereinkommen im Jahr 1995 unterzeichnet, seither verweigert jedoch der US-Senat die für eine Ratifizierung nötige Zweidrittelmehrheit. Und das, obwohl die USA den Entwurf der Konvention mitgestaltet und sogar entscheidend mitgeprägt hat.

Einerseits findet man die Gründe dafür in der generellen Zurückhaltung der Vereinigten Staaten, sich internationalen Verträgen anzuschließen und damit die nationale Souveränität zu beschränken. Andererseits spielen Befürchtungen eine Rolle, dass Kinder vor amerikanische Gerichte ziehen und ihre Rechte nach der Konvention einklagen könnten. Das wird zumindest vom konservativen Teil Amerikas mit einer Einschränkung elterlicher Rechte gleichgesetzt.

In Konflikt steht die UN-Kinderrechtskonvention auch mit den Gesetzen derjenigen Bundesstaaten, die es erlauben, dass Minderjährige ohne Bewährungsmöglichkeit zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt werden können; bis 2005 war sogar die Todesstrafe möglich. Außerdem garantiert die Kinderrechtskonvention eine gewaltfreie Erziehung. Doch ein Drittel der US-Bundesstaaten erlaubt Schullehrern weiterhin die körperliche Züchtigung von Schülern, und kein einziger Bundesstaat hat ein Gesetz gegen Züchtigung im Elternhaus.

Quelle: Aktiv gegen Kinderarbeit

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