Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es schon seit über 30 Jahren. Bis heute ist schon vieles erreicht worden, um Kinder und Jugendliche zu schützen und zu fördern. Leider gilt dies nicht für alle Kinder und Jugendliche auf der Welt. Die Staatengemeinschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Kindern und Jugendlichen positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung zu schaffen.

Gleichheit (Artikel 2)
Alle Kinder dieser Welt haben dieselben Rechte – egal wer sie sind und wo sie leben. Kein Kind darf benachteiligt werden.

Gesundheit (Artikel 24)
Alle Kinder haben das Recht auf rechtzeitigen Zugang zu angemessenen Gesundheitsleistungen.

Bildung (Artikel 28)
Alle Kinder haben das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung. Die Grundschule ist in allen Vertragstaaten pflicht und kostenlos.

Spiel und Freizeit (Artikel 31)
Alle Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung (Artikel 12 und 13)
Alle Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

Schutz der Privatsphäre und Ehre (Artikel 16)
Alle Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben, ihre Ehre und ihre Würde geachtet werden.

Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz (Artikel 17)
Alle Kinder haben das Recht sich alle Informationen altersgemäß zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

Schutz im Krieg und auf der Flucht (Artikel 22 und 38)
Alle Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

Gewaltfreie Erziehung (Artikel 19)
Alle Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Schutz vor Ausbeutung (Artikel 32 und 34)
Alle Kinder auf der Welt haben das Recht, vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung (Kinderarbeit und Prostitution) geschützt zu werden.

Elterliche Fürsorge (Artikel 18)
Alle Kinder haben das Recht, von seinen Eltern erzogen und gefördert zu werden. Eltern müssen dafür sorgen, dass es ihren Kindern gut geht und sie ein liebevolles und sicheres Zuhause zu haben.

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung (Artikel 23)
Alle behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.